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Vollzug der Anlagenverordnung
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen alle Vorkehrungen getroffen sein, um eine Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen praktisch auszuschließen. Das Wasserhaushaltsgesetz spricht hier vom sogenannten Besorgnisgrundsatz, der sehr eng ausgelegt ist.
Die Aufgabe des Landratsamtes besteht in erster Linie darin, die Einhaltung der nachfolgend genannten gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Wichtig ist auch die rechtliche und technische Beratung der Anlagenbetreiber.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Herr
Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-288
09371 501-79286
Frau
Seyfried
Sachbearbeiterin
09371 501-287
09371 501-79286
Herr
Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-290
09371 501-79290
Herr
Keilbach
Fachkundige Stelle
09371 501-291
09371 501-79290
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